Bebauungsplan Nr.55 Modellflugplatz

Die Ängste der Anwohner in Bucholtwelmen vor zu viel Lärm durch die Modellflieger mit Verbrennungsmotor können wir verstehen. Wir GRÜNE haben uns in der Vergangenheit immer wieder dafür eingesetzt, das im Rahmen der Bauleitplanung die Voraussetzungen für gesunde Wohn- und Lebensbedingungen geschaffen werden. Von diesem Grundsatz werden wir auch in Zukunft nicht abweichen und haben es auch im aktuellen Genehmigungsverfahren zum Modellflugplatz nicht gemacht. Der MFSC Testerberge, der seit 1964 einen Modellflugplatz in Bucholtwelmen betreibt, möchte nach Auflösung des alten Pachtvertrages nun einen neuen Standort, in größerer Entfernung zur Wohnbebauung, entwickeln. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens wurde nachgewiesen, dass alle Vorgaben, einschliesslich der Belange des Natur- und Umweltschutzes, eingehalten werden. Eine schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die Immissionsrichtwerte in allen Bereichen unterschritten werden und somit „gesunde Wohnverhältnisse gesichert“ sind.

Wir hatten nun zwischen den Interessen des Antragstellers und den Belangen der Anwohner zu entscheiden. Letztlich haben wir uns für den Erhalt eines Traditionsvereins entschieden, was nicht heisst, dass wir eine Entscheidung gegen die Bürger in Bucholtwelmen getroffen haben. Vielmehr ist es so, dass entgegen den wiederholten Behauptungen der EBH die Anwohner nicht vor einer unzumutbaren Lärmbelästigung geschützt werden müssen! Diese Behauptung hat wohl eher den Hintergrund, dass ein Ratsmitglied der EBH in Bucholtwelmen wohnt als das sie durch Fakten belegt werden kann. Schliesslich kommen die schalltechnischen Berechnungen, die „gemäß den Vorgaben der DIN 18005-1 nach den Regelungen der sog. Freizeitlärmrichtlinie erfolgten“ zum Ergebnis, das der Betrieb des Modellflugplatzes keine unzumutbare Beeinträchtigung der Anwohner darstellt.

Grotesk empfinden wir allerdings, dass der Bürgermeister urplötzlich gegen die Vorlage seines eigenen Hauses und gegen den Modellflugplatz gestimmt hat. Das ist schon einmalig!

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