Hünxer Grüne weiterhin gegen Fracking

Bericht der NRZ vom 06.03.2014:

Hünxe. Der seitens der Gemeindeverwaltung eingeladene Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg brauchte keine Fragen zu beantworten und fuhr mit seinen Unterlagen unverrichteter Dinge wieder nach Hause. So schnell war sich der Hünxer Ausschuss für Planen, Umwelt und Bauen gestern einig: Er empfahl der Verwaltung, den Antrag der Dart Energy (Europe) Limited auf Verlängerung der Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen zu gewerblichen Zwecken in dem Feld „Saxon I West“ abzulehnen.

Bekanntlich berührt das Feld geringfügig den Norden der Gemeinde Hünxe im Ortsteil Drevenack. Weil die vor fünf Jahren erteilte Erlaubnis zum 13. März 2014 endet, hatte die Firma eine Verlängerung um drei Jahre beantragt. Die Gemeinde sollte bis zum 25. März eine Stellungnahme abgeben und so einen Aufschub gewährt bekommen.

„Wir brauchen keinen Aufschub, weil wir heute hier entscheiden, dass wir kein Fracking wollen“, machte Ulrich Slusarek (Grüne) gleich zu Beginn klar. Werner Schulte (SPD): „Wir sind absolut gegen Fracking. Es gibt keine Alternativen, die umweltverträglich untersucht worden sind. Auch planungsrechtliche Belange bei Windenergievorrangflächen sind betroffen“, verwies er auf den Bereich in Drevenacks Norden, wo sich zwei Gunstflächen mit dem Erlaubnisfeld etwas überschneiden. Dr. Michael Wefelnberg (CDU): „Auch wir lehnen Fracking ab. Für uns steht der Grundwasserschutz ganz vorne an.“ Dennoch enthielt sich die CDU-Fraktion bei dem Tagesordnungspunkt, „weil wir das Thema Windenergievorrangflächen hier etwas anders sehen“, begründete Wefelnberg. Wilfried Benninghoff (FDP) holte noch weiter aus: „Fracking hat den Status, als wenn wir ein Atomkraftwerk hier hinsetzen wollen. In der gesellschaftlichen Relevanz rangiert Fracking ganz unten.“

Peter Strube für die Verwaltung akzeptierte die Begründungen, betonte aber noch mal, dass eine Erlaubnis die Firma noch nicht berechtige, konkrete Aufsuchungsarbeiten zu beginnen. Hierzu bedürfe es nach Bundesberggesetz noch eines zugelassenen Betriebsplanes.

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